Ist eine Altersrückstellung bei einer Krankenhauszusatz-Versicherung wichtig?

 

Tarife mit Altersrückstellung

Kalkuliert der Versicherer eine Altersrückstellung mit ein, gibt es keine Beitragserhöhung wegen des steigendem Lebensalters. Wenn der Versicherte z.B. im Alter von 30 Jahren eine Zusatzversicherung abschließt, hat er bis zum 75. Lebensjahr keine Erhöhung aufgrund des Älterwerdens erhalten. Der Beitrag kann nur wegen allgemein steigender Kosten in dem Tarif angepasst werden. Der Nachteil ist, das diese Tarife zu Anfang etwas teurer sind, als Tarife ohne Altersrückstellung. Nach einigen Jahren kippt allerdings dieser anfängliche Beitragsnachteil stark zugunsten der Tarife mit Altersrückstellung. Der Vorteil ist, dass diese Tarife wesentlich beitragsstabiler bleiben. Gerade im Alter wird die Leistung im stationären Bereich häufig benötigt und bleibt bei Tarifen mit Altersrückstellung bezahlbar.

Tarife ohne Altersrückstellungen

Kalkuliert der Versicherer die Krankenhauszusatzversicherung wie eine Sachversicherung, bildet er keine Altersrückstellung. Das bedeutet, das in regelmäßigen Abständen (jährlich oder in anderen Abständen) der Beitrag aufgrund des gestiegenen Lebensalters und der damit verbundenen stärkeren Inanspruchnahme der Leistungen, der Beitrag steigt. Dazu kommen noch die Beitragssteigerungen durch allgemein steigende Kosten im Tarif.

Vorteil: Der Anfangsbeitrag ist vergleichsweise niedrig.

Nachteil: Wenn man statistisch die meisten Leistungen benötigt (ca. 80% der Kosten fallen stationär in den letzten 2 Lebensjahren an), ist die vor vielen Jahren abgeschlossene Versicherung kaum mehr zu bezahlen und von vielen schon gekündigt worden.

Wir empfehlen jedem Kunden beim Abschluss einer stationären Zusatzversicherung, einen Tarif mit Altersrückstellung abzuschließen. Sie können anhand der Beitragstabellen oder auf unserem Onlinerechner leicht sehen, wie teuer ein Tarif ohne Altersrückstellung werden kann. Bei einem Tarif mit Altersrückstellung gilt immer das Alter bei Eintritt.

Alternative: Tarife ohne Altersrückstellungen aber mit Option

In den ersten Jahren werden keine Altersrückstellungen gebildet. Je nach Tarif kann der Versicherte jederzeit aber spätestens ab dem 40. bis 50. Lebensjahr umstellen, bzw. der Tarif wird dann automatisch umgestellt. Durchaus sinnvoll für jemanden, der in jungen Jahren noch ein Haus abzahlen muss oder kleine Kinder hat und somit die Haushaltskasse etwas knapper ist. Nach der Umstellung werden, wenn auch bei einem höheren Beitrag als am Anfang, die extremen Spitzen im Alter abgefangen.

Beispiel 1-Bett Zimmertarife:
Eine 30jährige Person stellt einen Antrag bei der ARAG Tarif 261 (mit Altersrückstellungen) und bezahlt dafür 46,32 € monatlich. Eine andere Person stellt einen Antrag bei der Janitos Tarif Stationär Plus (ohne Altersrückstellung) für 22,24 € monatlich.Im 70. Lebensjahr zahlt die ARAG versicherte Person immer noch 46,32 € monatlich. Die bei der Janitos Stationär Plus versicherte Person zahlt 117,97 € monatlich – mit 75. Lebensjahr 158,09€ und ab dem 80ten über 200,- €.

Bei der Barmenia beträgt der Eintrittsbeitrag mit 30 Jahren 19,28 € und steigt dann etwas an, wird aber bei Umstellung mit 45 auf 43,49 € eingefroren.

Dazu kommen bei allen 3 Tarifen aber noch die Beitragsanpassungen, die durch allgemeine Kostensteigerungen im Gesundheitswesen und Inflation in den Tarifen veranlasst sind.

Wir raten deshalb dringend davon ab, Tarife ohne Altersrückstellungen abzuschließen!

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