Die TOP-Tarife für Zahnspange und Kieferorthopädie für Kinder
Für eine kieferorthopädische Behandlung sehen die Leistungen der Krankenkassen lediglich eine Grundversorgungversorgung vor. Das bedeutet im Wesentlichen die Versorgung mit Metallbrackets und Edelstahlflexbögen. Mit dieser Art der Behandlung kann zwar eine Regulierung des Kiefers und somit die Sicherstellung der Funktion und des Gebisses vorgenommen werden – jedoch entspricht das Leistungsspektrum der GKV nicht dem, was in der Zahnmedizin im Bereich Kieferorthopädie auf die Patienten zukommen kann. Zunächst richtet sich die Frage, ob Sie überhaupt eine Leistung von der Krankenkasse bekommen, nach der Stärke der Zahnfehlstellung. Je nach medizinischem Befund wird der Grad der Fehlstellung in sogenannte kieferorthopädische Indikationsgruppen (kurz: KIG) von 1 – 5 eingeteilt. Bei KIG 1 handelt es sich um eine leichte bis gering ausgeprägte Zahnfehlstellung und im Umkehrschluss bei KIG 5 um eine schwere und stark ausgeprägte Fehlstellung. |
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Die GKV beteiligt sich nur an Kosten einer Zahnspange, zu denen der Befund für eine Zahnfehlstellung in der KIG 3 – 5 vorliegt. Sie erhalten von der Krankenkasse keine Kostenübernahmen – auch nicht anteilig, wenn die Zahnfehlstellung nach KIG 1 oder 2 diagnostiziert wird. Aus zahnmedizinischer Sicht ist eine Behandlung durchaus in den KIG-Stufen 1-2 genauso sinnvoll und notwendig, wie in den schweren Fehlstellungen. Die Kosten für eine solche Zahn- bzw. Kieferregulierung sind deshalb auch nicht weniger gering, als bei Behandlungen für eben diese schwere Fehlstellungen, bei denen die GKV leistet: ca. 2500 bis 6500 € je Behandlung sind durchaus möglich, die Sie allerdings in voller Höhe selbst tragen müssten – ohne eine entsprechende Zusatzversicherung. Eine Tarifübersicht für unsere Kindertarife mit Leistungsvergleich finden Sie in unserer Leistungstabelle Kindertarife hier. |
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