Zahnzusatzversicherung Hanse Merkur Tarif EZ+EZT

Der Tarif EZ+EZT der Hanse Merkur ist ein Hochleistungstarif für Zahnersatz. Bewertung in Finanztest 08/2014: sehr gut (1,1).

Stärken: 90% des Rechnungsbetrages inklusive der GKV-Vorleistung werden bei Regelversorgung erstattet, bei privatärztlicher Versorgung immer noch 80%. Fehlende Zähne können mitversichert werden.

Schwächen: Keine Leistungen für Zahnbehandlung, KFO oder Prophylaxe.

Unser Fazit: Guter Tarif, wenn Sie keinen Wert auf Zahnbehandlung und Prophylaxe legen.

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Weitere Tarife der Hanse Merkur: EZ-EZE   EZ+EZT+EZP
 

Tarifdetails Hanse Merkur EZ+EZT:

Tarif HanseMerkur EZ+EZT
Bewertung ***
Gesellschaft Hanse Merkur
Finanztesturteil Ausgabe 8/2014 sehr gut (1,1)
Weitere Ratings
Kalkulation mit Altersrückstellungen
Letzte Beitragsanpassung EZ: 7/2010 EZT: 5/2009
Zahnersatz Tarif EZ: 30%, inkl. Vorleistung GKV max. 90%. Tarif EZT: 90% nach Vorleistung GKV, ansonsten 50%
Implantate ja, bis max. 6 im Oberkiefer und 4 im Unterkiefer
Knochenaufbau bei Implantaten nein
Funktionsanalyse/ -therapie ja
Inlays ja, Erstattung wie Zahnersatz
Kunststofffüllungen
Zahnbehandlung nein
Leistung bis Höchstsatz GOZ (3,5) ja
Prophylaxe ja
prof. Zahnreinigung nein
Paradontose Leistungen
Wurzelbehandlungen
Kieferorthopädie (KFO) nein
Leistung ohne Vorleistung GKV ja, wird keine GKV-Vorleistung nachgewiesen, so wird eine GKV-Vorleistung von 40% unterstellt
Leistungsstaffel Tarif EZ: Bei Versicherungsbeginn ist die Erstattung für Zahnersatz wie folgt begrenzt: - 180,-EUR im 1.Versicherungsjahr - 360,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr - 540,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr - 720,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr. Keine Summenbegrenzung bei Unfall. Tarif EZT: Bei Versicherungsbeginn ist die Erstattung für Zahnersatz wie folgt begrenzt: - 420,-EUR im 1.Versicherungsjahr - 840,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr - 1.260,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr - 1.680,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr. Keine Summenbegrenzung bei Unfall.
Leistungen bei fehlenden nicht ersetzten Zähnen bis 3 fehlende Zähne gegen Zuschlag von je 3,- € mitversicherbar, danach Ablehnung
Vorlage Heil- und Kostenplan bei Zahnersatz ist zusammen mit der Rechnung ein von der GKV genehmigter und abgerechneter Heil- und Kostenplan vorzulegen;
Wartezeiten 6 Monate für Zahnersatz

 

 

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